Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen von Marcel Wollmann – Nautilus AI Consulting, Winterbergstraße 139, 01237 Dresden (im Folgenden „Nautilus“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, einschließlich Angehöriger freier Berufe (im Folgenden „Auftraggeber“). An Verbraucher richtet sich das Angebot nicht.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Nautilus ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen Bedingungen vor.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Grundlage jedes Auftrags ist ein schriftliches Angebot von Nautilus. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt.

Soll die Beratung aus dem Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden, stellt der Auftraggeber den Förderantrag vor Vertragsschluss. Nautilus nimmt eine Annahme erst entgegen und beginnt die Beratung erst, wenn der Auftraggeber das Informationsschreiben der Leitstelle oder des BAFA erhalten hat. Auf diese Reihenfolge weist Nautilus im Angebot ausdrücklich hin.

3. Art und Umfang der Leistung

Nautilus erbringt Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Fragen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Beratung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

Umfang, Inhalt und Ergebnis jedes Moduls ergeben sich aus dem Angebot. Zu jedem Modul gehört ein schriftlicher Beratungsbericht sowie, soweit im Angebot genannt, ein Abschluss- und ein Nachgespräch.

Nicht Gegenstand der Leistung sind Rechts- und Steuerberatung, gutachterliche Stellungnahmen, technische Prüfungen wie Penetrationstests, Softwareentwicklung, technische Einführung, Schulungen sowie der Verkauf oder die Vermittlung von Software, Lizenzen oder Hardware. Nautilus nimmt keine Provisionen von Anbietern an.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Beratung nötigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung und benennt eine Ansprechperson. Er ermöglicht die vereinbarten Gespräche mit Geschäftsleitung und Schlüsselpersonen.

Verzögert sich die Beratung, weil eine Mitwirkung ausbleibt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Für die Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Angaben ist Nautilus nicht verantwortlich.

5. Termine und Absagen

Workshops und Gespräche finden nach Vereinbarung vor Ort oder per Video statt. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin weniger als zwei Werktage vorher ab, kann Nautilus den dafür reservierten Aufwand berechnen, soweit er nicht anderweitig genutzt werden konnte.

6. Vergütung und Zahlung

Es gilt die im Angebot genannte Vergütung. Nautilus ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und berechnet keine Umsatzsteuer. Reisekosten sind im Honorar enthalten, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.

Die Rechnung wird nach Übergabe des Beratungsberichts gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Förderung: Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bewilligt wird. Der Zuschuss wird an den Auftraggeber ausgezahlt, nachdem dieser die vollständige Zahlung des Honorars nachgewiesen hat. Nautilus stellt die für den Verwendungsnachweis nötigen Unterlagen, insbesondere Rechnung und Beratungsbericht, bereit. Über die Förderung entscheidet allein das BAFA; Nautilus übernimmt keine Gewähr für eine Bewilligung.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Nautilus behandelt alle Informationen über den Auftraggeber, die im Rahmen der Beratung bekannt werden, vertraulich, auch über das Ende des Auftrags hinaus. Unterlagen werden ausschließlich für den Auftrag verwendet, auf Systemen in Deutschland gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht oder der Auftraggeber zustimmt. Die Weitergabe an das BAFA im Rahmen des Verwendungsnachweises erfolgt durch den Auftraggeber selbst.

Soweit Nautilus im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

8. Rechte am Beratungsbericht

Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Recht, den Beratungsbericht für eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und an Dienstleister seiner Wahl zur Umsetzung weiterzugeben. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung von Nautilus.

Nautilus darf allgemeine Erkenntnisse und Methoden, etwa die Autonomiestufen, weiter verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden. Eine Nennung als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.

9. Haftung

Nautilus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nautilus nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlungen und die Auswahl von Anbietern trifft der Auftraggeber. Für Leistungen Dritter, die der Auftraggeber auf Grundlage des Berichts beauftragt, haftet Nautilus nicht.

10. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen einschließlich eines vereinbarten Nachgesprächs. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, den Nautilus zu vertreten hat, werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig berechnet.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dresden.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: November 2026